Sprengstoff / Pyrotechnik

Seit dem 31.Oktober 2008 gilt die neue Verordnung über den Vollzug der Sprengstoffgesetzgebung im Fürstentum Liechtenstein.

Die Verordnung regelt insbesondere die Zuständigkeit für den Vollzug der aufgrund des Zollvertrages in Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Sprengstoffgesetzgebung. Der Vollzug der Sprengstoffgesetzgebung obliegt der Landespolizei.

Auf dieser Seite finden Sie den Link zum Gesetz und der Verordnung sowie die wichtigsten Formulare und Gesuche zum Thema Sprengstoff / Pyrotechnik.


Formulare:

  • Gesuch Verkauf Pyrotechnik im Detailhandel
  • Gesuch Ausnahmebewilligung für die Verwendung von Schiesspulver für die Feier historischer Anlässe oder ähnlicher Bräuche
  • Gesuch um Ausstellung einer Zuverlässigkeitsbescheinigung zur Sprengprüfung


Weitere Auskünfte zu Sprengstoff / Pyrotechnik erhalten sie unter:

Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein
Kommissariat Planung und Intervention
Gewerbeweg 4
LI-9490 Vaduz

T+ 423/ 236 71 11
F+ 423/ 236 77 22

info@landespolizei.li
www.fedpol.ch