Neues Waffengesetz

Seit dem 1. Juli 2009 gilt das total revidierte Waffengesetz, welches zu einem grossen Teil an das Schweizer Recht angepasst wurde.

Auf dieser Seite finden Sie die Gründe der Gesetzesrevision, der Link zum neuen Gesetz, eine Broschüre, in der die grundlegenden Informationen vorhanden sind sowie die wichtigsten Formulare und Gesuche zu den Waffen.

  • Die wichtigsten Änderungen des neuen Waffengesetzes sind in der Pressemitteilung nachzulesen.
  • Grundlegende und wichtigste Informationen sowie ein Waffenkatalog mit der Erklärung des Erwerbes und der Übertragung von Waffen sind in der Broschüre einzusehen.
  • Das Gesetz sowie die Verordnung über Waffen finden Sie hier.
  • Formulare und Gesuche zu den Waffen: 

 


Weitere Auskünfte über Waffen erhalten Sie unter:

Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein
Stabsstelle Verkehrs- und Verwaltungsrecht
Gewerbeweg 4
LI-9490 Vaduz

T+ 423/ 236 71 11
F+ 423/ 236 77 22

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