
30.12.2009 -
Vaduz - In den vergangenen Tagen sind Firmen in Liechtenstein aufgrund von Kundmachungen des Öffentlichkeitsregisters in den Landeszeitungen von einer Zuger Firma schriftlich kontaktiert worden. Das als Leistungs- und Eintragungsofferte betitelte Schreiben ist mit einem Einzahlungsschein versehen und sieht einem offiziellen Schreiben der Landesverwaltung täuschend ähnlich (vgl. Briefkopf). Mit der Überweisung des angeführten Betrags wird die Eintragung in ein Online-Firmenregister in Aussicht gestellt. Die Landespolizei weist darauf hin, dass es sich bei dieser Post um kein offizielles Schreiben der Landesverwaltung handelt und die Adressaten mit der Überweisung des Betrags einen Auftrag an die Schweizer Firma zur online Publikation der eigenen Firmendaten erteilen. Die Landespolizei hat Abklärungen zur Rechtmässigkeit des Vorgehens der Zuger Firma eingeleitet.