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Verwirrung bei der Kindersitzregelung

07.04.2010 - Auf Anfang April wurde die Schweizer Regelung für das Sichern von Kindern in Fahrzeugen angepasst und das Alter der mit Kinderrückhaltevorrichtungen zu sichernden Kinder von 7 auf 12 Jahre heraufgesetzt. Da in Liechtenstein eine andere Altersgrenze gilt, kam es in den vergangenen Wochen zu Verwirrungen. Denn in Liechtenstein wird bereits seit mehreren Jahren die EU-Richtlinie umgesetzt, aufgrund welcher Kinder bis 14 Jahre, welche kleiner sind als 150 cm, mit einer geprüften Kinderrückhaltevorrichtung im Fahrzeug gesichert werden müssen.

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