10.07.2008 - Die beiden Männer waren auf einem Rollgerüst mit Arbeiten an einer Hausfassade beschäftigt. Aufgrund der ungleichen Bodenunterlage sank ein Teil des Gerüstes ab und kippte mitsamt einem Arbeiter zu Boden. Dieser erlitt Verletzungen am Bein. Der andere Mann verlor vor dem Fall des Gerüstes den Halt, konnte sich noch an der Dachrinne festhalten und stürzte schliesslich ca. fünf Meter auf den Boden. Er wurde unbestimmten Grades verletzt.