28.04.2009 - So brach eine Täterschaft durch das Aufhebeln von Balkon- bzw. Haustüren mittels eines unbekannten Werkzeuges in drei Einfamilienhäuser ein. Ob es sich bei allen Einbrüchen um die gleiche Täterschaft handelt, ist noch unklar. Es entstand Sachschaden in noch nicht bekannter Höhe, ob Deliktsgut entwendet wurde, konnte bis anhin noch nicht abschliessend eruiert werden.