30.10.2009 - Sie verschaffte sich durch das Aufbrechen einer Tür bzw. eines Fensters mittels eines unbekannten Werkzeuges Zutritt zu den Räumlichkeiten. Während die Täterschaft in Gamprin Schmuck und Bargeld entwendete, verliess sie das Haus im Steg ohne Beute. Es entstand ein Sach- sowie Vermögensschaden in noch unbekannter Höhe.