Im Jahr 2001 trat in Liechtnstein das neue Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Gewalt im familiären Bereich in Kraft. Hinter dem Gesetz steht die Haltung, dass nicht das Opfer zum Verlassen der Wohnstätte gewzungen ist, sondern diejenige Person, die Gewalt ausübt.
Wegweisung und Betretungsverbot
Wenn die Polizei durch Misshandlungen oder Drohungen zur Annahme kommt, dass ein gefährlicher Angriff bestehen könnte, ist sie in der Lage, eine Wegweisung oder ein Betretungsverbot auszusprechen. Die Polizei ist hierdurch ermächtigt, der gefährlichen Person die Wohnungsschlüssel sowie vorhandene Waffen abzunehmen.