Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein ist bemüht, ihre Website und mobile Anwendung im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGlG), LGBl. 2022 Nr. 101, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.landespolizei.li und die mobile Anwendung Polizei FL (iOS und Android App).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website und die mobilen Anwendungen sind derzeit noch nicht vollständig mit den WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Im Juli 2024 wurde eine erste Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen mittels eines Schnelltests durch Sitewalk Est. durchgeführt. Dabei wurden kleinere Mängel behoben. Die Website und die mobilen Anwendungen sind somit trotz vereinzelter Einschränkungen weitestgehend mit den Anforderungen vereinbar.
Die Website der Landespolizei wird derzeit umfassend neu erstellt. Die Veröffentlichung der neuen Website ist voraussichtlich für Herbst 2026 vorgesehen. Da die bestehende Website in absehbarer Zeit vollständig durch die neue Website ersetzt wird, werden an dieser keine umfassenden Anpassungen zur Barrierefreiheit mehr vorgenommen.
Die Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit werden im Rahmen der Entwicklung der neuen Website berücksichtigt. Nach deren Fertigstellung wird die Barrierefreiheit erneut überprüft und diese Erklärung entsprechend aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unserer Website und mobilen Anwendungen auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:
Durchsetzungsverfahren
Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Website und mobilen Anwendungen gestellt. Falls dabei innerhalb der gesetzlich definierten Frist von zwei Monaten keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Stelle beim Amt für Soziale Dienste (Durchsetzungsstelle) wenden.
Die Durchsetzungsstelle wird, wenn die Beschwerde berechtigt ist, Handlungsempfehlungen aussprechen und Massnahmen vorschlagen.
Amt für Soziale Dienste
Postplatz 2
9494 Schaan
Letzte Änderung: 12.08.2026