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Verhaltenskodex Landespolizei

 

Verbindliche Grundsätze polizeilichen Handelns

 

Präambel

Die Landespolizei Liechtenstein ist dem Schutz der öffentlichen Sicherheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenwürde verpflichtet. Als zentrale Sicherheitsbehörde des Landes erfüllt sie Aufgaben der Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und des Strafvollzugs. Ihre Tätigkeit basiert auf demokratischen Grundwerten, der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein sowie den anerkannten internationalen Menschenrechtsstandards.

Dieser Kodex steht im Einklang mit dem Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention der Landesverwaltung und ergänzt diesen um spezifische berufsethische Grundsätze für das polizeiliche Handeln im Sinne von Art. 3 PolG. Er orientiert sich zudem an den strategischen Leitlinien der Landespolizei, wie sie im Leitbild und in der Vision der Organisation verankert sind.

 

1. Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte

Die Landespolizei handelt ausschliesslich auf Grundlage des Gesetzes. Sie achtet und schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten aller Menschen, insbesondere wie sie in der Landesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sind.

 

2. Integrität und Unparteilichkeit

Polizeiliches Handeln erfolgt unparteiisch, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, politischer Überzeugung oder sozialem Status. Korruption, Machtmissbrauch und Diskriminierung werden nicht geduldet. Angehörige der Landespolizei (AdP) verhalten sich im Berufs- und Privatleben integer und respektvoll. Sie enthalten sich jeglicher Form der Diskriminierung in Sprache und Handlung, insbesondere aufgrund von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder körperlicher Merkmale.

 

3. Verhältnis zur Justiz und Staatsanwaltschaft

AdP erfüllt ihre Aufgaben in klarer Abgrenzung zur Staatsanwaltschaft und zur Justiz. Sie respektiert uneingeschränkt deren Unabhängigkeit und unterlässt jede Einflussnahme auf gerichtliche Entscheidungen oder deren Vollstreckung. AdP treffen ihre Entscheidungen unvoreingenommen, sachlich und gestützt auf den konkreten Sachverhalt. Sie weisen jede rechtswidrige Einflussnahme zurück und vermeiden jedes Verhalten, das den Anschein von Parteilichkeit erwecken könnte.

 

5. Verantwortung in der Strafverfolgung

Als Teil der Ermittlungsbehörde erfüllen AdP ihre Aufgaben objektiv, verhältnismässig und unter Wahrung der Unschuldsvermutung. Sie tragen zur Wahrheitsfindung bei und wahren die Rechte aller Verfahrensbeteiligten.

 

6. Berufsstand und Kollegialität

AdP handeln professionell, loyal und verantwortungsbewusst. Sie unterstützen einander in der Ausübung ihrer Aufgaben und fördern eine Kultur des Respekts, der beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung und der ethischen Reflexion.

 

7. Verantwortung im Strafvollzug

Als Betreiberin des Landesgefängnisses gewährleistet die Landespolizei einen menschenwürdigen, sicheren und rechtskonformen Vollzug. Die Würde der Inhaftierten ist jederzeit zu achten. Disziplinarmassnahmen und Freiheitsbeschränkungen erfolgen nur im Rahmen gesetzlicher Vorgaben.

 

8. Transparenz und Rechenschaft

Die Landespolizei ist der Öffentlichkeit rechenschaftspflichtig. Sie informiert transparent über ihre Aufgaben, Massnahmen und Strukturen, soweit dies mit dem Schutz von Persönlichkeitsrechten und laufenden Verfahren vereinbar ist.

 

9. Verhältnis zur Bevölkerung

Die Landespolizei versteht sich als Dienstleisterin der Gesellschaft. Sie handelt bürgernah, deeskalierend und im Dialog mit der Bevölkerung. Vertrauen, Respekt und Kooperation sind Grundlage ihrer Arbeit.

 

10. Korruptionsprävention

Angehörigen der Landespolizei handeln integer, transparent und rechenschaftspflichtig. Sie begegnen jeder Form von Korruption mit Nulltoleranz. Sie dürfen keine Vorteile fordern, annehmen oder gewähren, die geeignet sind, ihre Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit zu beeinträchtigen.

Nebenbeschäftigungen und öffentliche Ämter sind dem Polizeichef anzuzeigen. Die Annahme von Geschenken ist grundsätzlich unzulässig, insbesondere Geldgeschenke. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Polizeichefs (siehe auch LLV-Kodex).

 

11. Hinweisgeberschutz

Die Landespolizei fördert eine Kultur der Offenheit, in der Hinweise auf Verstösse gegen den Kodex als Beitrag zur Integrität der Organisation verstanden werden.

Hinweise auf mögliche Verstösse gegen rechtliche, ethische oder dienstliche Pflichten sind direkt der Polizeiführung zu Kenntnis zu bringen.

Bei Verdacht auf Korruption besteht eine Meldepflicht an die weisungsunabhängigen Korruptionsermittler der Landespolizei. Alternativ kann auch anonym das Hinweisgebersystem verwendet werden.

Hinweise auf Fehlverhalten von Angehörigen der Landespolizei sind von der Polizeiführung ausdrücklich erwünscht und dürfen keine dienstlichen Nachteile für den Hinweisgeber und die diesem nahen stehenden Personen zur Folge haben.

 

12. Interessenskonflikt

Mitarbeitende der Landespolizei achten darauf, dass private Interessen ihre dienstlichen Entscheidungen und Handlungen nicht beeinflussen. Tätigkeiten, die im Widerspruch zu den Aufgaben der Landespolizei stehen oder deren pflichtgemässe Erfüllung beeinträchtigen könnten, sind untersagt – unabhängig davon, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen.

Die dienstliche Stellung darf niemals zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter genutzt werden. Arbeitsmittel, Informationen und andere Ressourcen der Polizei werden ausschliesslich für dienstliche Zwecke verwendet.

Mitarbeitende sind verpflichtet, mögliche Interessenskonflikte frühzeitig und offen der Polizeiführung zu melden. Diese prüft geeignete Massnahmen, die eine Auflösung des Interessenkonflikts ermöglichen (z.B. Umteilung von Aufgaben und Fällen, Versetzung etc.).

 

Der Verhaltenskodex der Landespolizei wurde von der Regierung des Fürstentums Liechtenstein mit Beschluss LNR 2025-1536 BNR 2025/1698 vom 28.10.2025 zur Kenntnis genommen.

 

 

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Gewerbeweg 4, PF 684, 9490 Vaduz  /  Lageplan
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