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Verkehrsprävention

Vorsicht lohnt sich
Die Verkehrsstatistik zeigt, dass es immer wieder zu Verkehrsunfällen kommt. Die Gründe sind dabei unterschiedlicher Natur. Die Landespolizei versucht die Bevölkerung mit Strassenverkehrskampagnen, Verkehrsinstruktionen und weiteren Informationen zu sensibilisieren und so Unfällen bestmöglich vorzubeugen.

Verkehrsschulungsanlage Schellenberg
Die Verkehrsprävention stellt ein bedeutendes Hilfsmittel für die Verhinderung von Unfällen dar. Deshalb ist es bereits für die jüngsten und gleichzeitig schwächsten Verkehrsteilnehmenden von grosser Bedeutung, die wichtigsten Verkehrsregeln sowie das richtige Verhalten im Strassenverkehr früh zu kennen. Dies ist der Grund, warum Verkehrsprävention bei der Landespolizei gross geschrieben wird. Dank der finanziellen Unterstützung der Kommission für Unfallverhütung (KfU) konnte im Jahr 2010 die Verkehrsschulungsanlage in Schellenberg in Betrieb genommen werden und wird seither erfolgreich betrieben. 

Was wird gelernt?
Die Verkehrsinstruktion in Liechtenstein beginnt bereits im Kindergarten und ist stufengerecht aufgebaut. Jedes Jahr haben die vierten Klassen der Liechtensteinischen Primarschulen die Möglichkeit, abseits vom Verkehr mit Instruktoren der Landespolizei die praktische Seite des Fahrradfahrens in der Verkehrsschulungsanlage zu erkunden. Die Verkehrsschulungsanlage ist ein konstruierter Platz mit reellen Bedingungen wie Bodenmarkierungen, einem Kreisverkehrsplatz (Kreisel), Lichtsignalanlagen sowie den gebräuchlisten Verkehrssignalen, auf dem Kinder lernen, sich korrekt im Strassenverkehr zu verhalten. Durch eine möglichst reale Umgebung werden den Kindern verschiedene Fahrmanöver beigebracht und so lernen sie, sich mit dem Fahrrad richtig im Strassenverkehr zu bewegen. Weitere zentrale Punkte sind die Erlernung der Gefahrenerkennung sowie die Wichtigkeit des Helmtragens. Jährlich werden rund 30 Klassen bzw. über 600 Kinder die Verkehrsinstruktion bei der Verkehrsschulungsanlage „Säga Mösele“ in Schellenberg geniessen, bei der die Fahrräder den Kindern von der Landespolizei zur Verfügung gestellt werden.

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Kindersitze
Seit 2006 gilt in Liechtenstein die EU Richtlinie, dass Kinder bis 14 Jahre, welche kleiner wie 150 cm sind, im Fahrzeug mit einer geprüften Kinderrückhaltevorrichtung gesichert werden müssen. Wer sein Kind nicht korrekt sichert, erhält eine Ordnungsbusse von CHF 50.-.

Die verwendeten Kindersitze in einem Fahrzeug müssen amtlich genehmigt sein. Dies kann durch ein Genehmigungszeichen „E“ und eine Prüfnummer sichergestellt werden.

Verschiedene Systeme
Es gibt diverse Sicherungssysteme für Kinder. Hierbei sind zu unterscheiden: Babywannen, Babyschalen, Sitzerhöhungen, Reboard-Sitze u.a. Die Reboard-Sitze (also rückwärtsgerichtete Schutzsysteme) sind besonders für Kinder unter 18 Monaten geeignet, da sie den Kopf und die Wirbelsäule des Kindes bei einer Frontalkollision besser abstützen. Vorsicht: Das Montieren eines solchen Reboard-Sitzes ist auf dem Beifahrersitz mit aktiviertem Airbagsystem tödlich und deshalb verboten!

Die Flyer der Landespolizei zum Thema Kindersitze sowie Sicherheitsgurte können hier heruntergeladen werden.

Neue Verkehrsregeln ab 2021
Am 1. Januar 2021 treten diverse neue Verkehrsregeln in Kraft, welche die Sicherheit erhöhen und den Verkehrsablauf flüssiger machen.

Weitere Informationen zur Verkehrsprävention finden auch Sie unter www.kfu.li

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Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein
Gewerbeweg 4, Postfach 684, FL-9490 Vaduz
T +423 236 71 11, F +423 236 77 22
info(at)landespolizei.li

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Montag bis Freitag
08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr

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