Sprengstoff / Pyrotechnik
Seit dem 31.Oktober 2008 gilt die neue Verordnung über den Vollzug der Sprengstoffgesetzgebung im Fürstentum Liechtenstein. Diese regelt insbesondere die Zuständigkeit für den Vollzug der aufgrund des Zollvertrages in Liechtenstein anwendbaren schweizerischen Sprengstoffgesetzgebung, welcher der Landespolizei obliegt.
Finden Sie hier den Link zum Gesetz und der Verordnung sowie die wichtigsten Formulare und Gesuche zum Thema Sprengstoff / Pyrotechnik.
Formulare
- Merkblatt zur Verkaufsbewilligung
- Gesuch für den Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 und F3 im Detailhandel
- Gesuch Erwerbsschein Pyrotechnik
- Gesuch Erwerbsschein Sprengmittel
Weitere Auskünfte zu Sprengstoff / Pyrotechnik erhalten sie unter
Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein
Kanzlei
Gewerbeweg 4
LI-9490 Vaduz
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